Einverständniserklärung für Beitragende
Kurze Zusammenfassung der Beitragsvereinbarung
Das Konsortium des Projekts EU-FarmBook Horizon Europe, vertreten durch Professor Pieter Spanoghe, Universität Gent, Fachbereich Pflanzen und Nutzpflanzen, Coupure Links 653, 9000 Gent, Belgien, wird im Folgenden als "EU-FarmBook" bezeichnet.
Definitionen
- "Beitrag" eines Wissensobjekts (KO) ist jede Art von Projektergebnissen, die für Landwirte, Förster und Berater nützlich sind und auf der EU-FarmBook-Online-Plattform eingereicht werden.
- "Contributor" oder Anbieter von KOs ist der (Mit-)Ersteller und/oder die Kontaktperson, mit der die Contributor-Vereinbarung unterzeichnet wird.
- "Einreichen" oder "Hochladen" oder "Übertragen" ist der Akt des Hochladens, Übermittelns, Übertragens oder Verteilens von Inhalten auf die EU-FarmBook-Online-Plattform über ein Online-Upload-Formular oder über eine API.
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- Die UGent betreibt die Online-Plattform EU-FarmBook, www.eufarmbook.eu, die es ermöglicht, dass Beiträge für jeden Nutzer/Besucher der Plattform frei zugänglich sind;
- Der Beitragende ist in seiner Rolle als Projektkoordinator oder Kontaktperson befugt, die Einreichung von Projektergebnissen auf der Online-Plattform zu veranlassen; und
- EU-FarmBook und der Beitragende erkennen den Wert der offenen Wissenschaft und des freien Austauschs von Projektergebnissen mehrerer Akteure an und vereinbaren (in Übereinstimmung mit den Wünschen der Europäischen Kommission) das Hochladen und die Übertragung von Projektergebnissen auf die EU-FarmBook-Online-Plattform zum Zwecke der sicheren Aufbewahrung (Langlebigkeit), der weiteren Verbreitung und gegebenenfalls der Wiederverwendung.
Hierfür
Der Beitragende oder die von ihm beauftragten Personen stellen sicher, dass er/sie rechtlich befugt ist/sind, Wissensobjekte beizusteuern, und dass diese Ergebnisse nicht das geistige Eigentum Dritter verletzen und den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (GDPR) entsprechen, falls dies relevant ist. Die Beitragsleistenden können die von ihnen bevorzugte Urheberrechtslizenz frei wählen. Sofern das Urheberrecht einer KO nicht an einen Dritten (z. B. einen Zeitschriftenverlag) abgetreten wurde, ist die Standardlizenz Creative Commons CC BY, aber die Mitwirkenden können andere Lizenzen wählen, wenn dies angemessen oder erforderlich ist.
Der Beitragende benachrichtigt EU-FarmBook, falls das Werk aus irgendeinem Grund aktualisiert, ersetzt oder von der Plattform entfernt werden muss. Der Mitwirkende erkennt an und akzeptiert, dass er/sie keine finanzielle Gegenleistung von EU-FarmBook erhält. Er/sie begnügt sich mit der Publizität, die er/sie durch den Austausch der praxisorientierten Materialien über die EU-FarmBook-Online-Plattform erhält. Der/die Beitragsleistende erkennt ohne weitere Zustimmung an, dass EU-FarmBook sich das Recht vorbehält, jeden auf der EU-FarmBook-Online-Plattform eingereichten Beitrag zu verwenden, zu veröffentlichen und zu übersetzen, um den KO weiter bekannt oder zugänglich zu machen. Auf der EU-FarmBook-Plattform wird derjenige, der ein Wissen beisteuert, als zuständige Kontaktperson für alle Genehmigungsanfragen oder sonstigen Anträge genannt.
Änderungen dieser Beitragsvereinbarung können nur schriftlich nach Rücksprache und im gegenseitigen Einvernehmen zwischen EU-FarmBook und dem Beitragsleistenden vorgenommen werden. Solche Änderungen werden, sobald sie von EU-FarmBook und dem Beitragszahler genehmigt wurden, Teil dieser Beitragszahler-Vereinbarung. Die Beitragsvereinbarung bleibt in Kraft, bis sie vom Beitragszahler oder von EU-FarmBook gekündigt wird. Die Beitragsvereinbarung kann durch schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Im Falle der Kündigung werden alle vom Beitragenden angegebenen Materialien (Wissensobjekte) von der Plattform entfernt.
Um die Rechte am geistigen Eigentum jedes praxisorientierten Materials zu respektieren, muss EU-FarmBook die Zustimmung des Beitragenden zu dieser Beitragsvereinbarung einholen.
Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie die Beitragsvereinbarung gelesen und verstanden haben, bevor Sie die Vereinbarung überprüfen. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail(contact@eufarmbook.eu), wenn Sie Fragen haben.
Vereinbarung über die Mitwirkung - Vollständige Fassung
Diese Vereinbarung (nachstehend: die Vereinbarung) enthält die Regeln und Grundsätze, die für Beiträge zur Online-Wissensplattform EU-FarmBook gelten. Um ein Konto auf der Plattform einzurichten und zu nutzen, ist es erforderlich, diese Vereinbarung und die dazugehörige Datenschutzrichtlinie zu akzeptieren. Diese Vereinbarung gilt für die Nutzung des Kontos und für alle Beiträge, die von einem Beitragenden geleistet werden.
Identifizierung der Parteien
Diese Vereinbarung gilt für die Beziehung zwischen dem Plattformbetreiber und jedem Mitwirkenden, im Folgenden gemeinsam als "die Parteien" bezeichnet.
Eigentümer der Plattform
In dieser Vereinbarung bezieht sich der Begriff "Eigentümer der Plattform" auf die Einrichtung, die die Plattform im Auftrag des EU-FarmBook Horizon Europe-Projektkonsortiums betreibt:
Universität Gent - Universiteit Gent
Juristische Person nach belgischem Recht
Belgische Unternehmensnummer 0248.015.142
Sint-Pietersnieuwstraat 25
9000 Gent
BELGIEN
Der Eigentümer der Plattform wird gesetzlich vertreten durch:
Professor dr. Pieter SPANOGHE
Generalkoordinator EU-FarmBook Horizon Europe Projektkonsortium
Universität Gent - Fachbereich für Pflanzen und Nutzpflanzen
Campus Coupure
Coupure Links 653
9000 Gent
BELGIEN
Der schnellste Weg, den Plattformbetreiber zu erreichen, ist die E-Mail-Adresse contact@eufarmbook.eu.
Mitwirkende
In dieser Vereinbarung wird der "Mitwirkende" in seiner Rolle als Projektkoordinator oder Kontaktperson ermächtigt, die Einreichung von Projektergebnissen auf der Online-Plattform zu veranlassen. Der Beitragende ist der (Mit-)Ersteller und/oder die Kontaktperson eines Projekts, die ein Beitragskonto auf der Plattform erstellt,
Jeder Mitwirkende verpflichtet sich, bei der Registrierung seines Kontos nur korrekte, genaue und umfassende Angaben zu seiner Identität und seinen Kontaktinformationen zu machen.
Wenn es sich bei dem Beitragenden um eine juristische Person handelt, garantiert die natürliche(n) Person(en), die ein Beitragskonto erstellt (erstellen), dass sie rechtlich befugt ist (sind), im Namen dieser juristischen Person zu handeln. Handelt es sich bei dem Beitragenden um eine natürliche Person, erklärt der Beitragende, dass er/sie zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung mindestens 18 Jahre alt ist.
Begriffsbestimmungen
In dieser Vereinbarung:
"Beitragskonto": jedes Konto auf der Plattform, das zum Zweck der Einreichung von Wissensobjekten auf der Plattform erstellt wurde.
"Wissensobjekt": jeder einzelne Teil von Projektergebnissen, der von einem Beitragenden durch Hochladen, Übertragen, Verlinken oder auf andere Weise an die Plattform übermittelt wird, sowie jede Kombination von Teilen solcher Inhalte.
"Plattform": die Online-Plattform EU-FarmBook, die unter www.eufarmbook.eu zu finden ist .
Die Begriffe "Mitwirkende", "Parteien" und "Eigentümer der Plattform" haben die in Artikel 1 dieser Vereinbarung definierte Bedeutung.
Der Begriff "Plagiat" hat die übliche Bedeutung, die ihm im Bereich der Forschung zugeschrieben wird. Er wird insbesondere verstanden als "Verwendung von Arbeiten oder Ideen anderer, ohne die ursprüngliche Quelle angemessen zu nennen".
Der Begriff "Hyperlink" hat die weitestgehende Bedeutung, die ihm im Bereich der Informatik zugeschrieben wird. Er bezieht sich insbesondere auf Ankerlinks, aber auch auf Inline-Links, eingebettete Links und Deep-Links.
Der Begriff "Rechte an geistigem Eigentum" ist im weitesten, rechtlichen Sinne zu verstehen. Er umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich: Urheberrecht(e), verwandte Schutzrechte, das Sui-generis-Recht für Datenbankhersteller, Patentrechte, Markenrechte und Geschmacksmusterrechte. In diesem Abkommen umfasst der Begriff "Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums" auch Verstöße gegen das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
Wesentliche Punkte
In Anerkennung des Wertes der offenen Wissenschaft und der gemeinsamen Nutzung von Forschungsergebnissen für die Praxis in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft vereinbaren die Vertragsparteien, in gutem Glauben und zum Nutzen der jeweils anderen Vertragspartei und aller in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen in Europa insgesamt an der Einrichtung und Erweiterung der Plattform durch die Einreichung und weite Verbreitung von qualitativ hochwertigen Wissensobjekten mitzuwirken.
Um die beschriebenen Ziele zu erreichen, erklärt sich der Beitragende bereit, Wissensobjekte einzureichen, die für den Anwendungsbereich der Plattform relevant sind und zu deren Einreichung und Verbreitung er berechtigt ist.
In Verfolgung der beschriebenen Ziele erklärt sich der Eigentümer der Plattform damit einverstanden, die Plattform im Hinblick auf eine weite Verbreitung kostenlos und auf nichtkommerzieller Basis zu betreiben, zu verwalten und zu überwachen.
Diese Vereinbarung führt weder zu einer finanziellen Gegenleistung noch zu einer sonstigen Vergütung, die von der Plattform oder dem Beitragenden zu entrichten ist.
Qualität und Stichhaltigkeit der Wissensobjekte
Gemäß Artikel 3.2 übernimmt jeder Beitragende die Verantwortung für die Qualität und die Sachdienlichkeit der von ihm eingereichten Wissensobjekte.
Der Beitragende garantiert, dass die von ihm eingereichten Wissensobjekte nicht das Ergebnis eines Fehlverhaltens in der Forschung im Sinne von Artikel 3.1 des Europäischen Verhaltenskodexes für die Integrität der Forschung (Version 2023) sind.
Der Beitragende darf die Plattform nur für die in Artikel 3 genannten Zwecke nutzen. Insbesondere darf der Beitragende keine Daten oder Wissensobjekte einreichen, die betrügerisch, schädlich oder irreführend sind oder gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen.
Es ist nicht obligatorisch, eine Kopie des Wissensobjekts selbst (z. B. ein PDF-Faktenblatt, ein Video usw.) in die EU FarmBook-Datenbank zu übertragen. Der Beitragende hat die Wahl, das Wissensobjekt zusätzlich zu den Metadaten in der Datenbank zu speichern oder eine URL anzugeben, die die Nutzer auf eine andere Website oder Datenbank weiterleitet. Um die Ziele der Langlebigkeit/Nachhaltigkeit des EU-FarmBooks zu erreichen, wird jedoch die Bereitstellung einer vollständigen Kopie bevorzugt. Wenn der Beitragende ein Wissensobjekt einreicht, das ganz oder teilweise aus einem oder mehreren Hyperlinks besteht, muss der Beitragende die fortdauernde Wirksamkeit (Gültigkeit) dieses oder dieser Hyperlinks überwachen.
Ist die Aktualisierung eines Wissensobjekts erforderlich, weil es einen nicht mehr aktiven Hyperlink enthält oder aus einem solchen besteht, weil sein Inhalt veraltet ist oder aus anderen Gründen, verpflichtet sich der Beitragende, der Plattform innerhalb eines angemessenen Zeitraums aktualisierte Inhalte zu liefern.
Berechtigung der Beitragsleistenden zur Einreichung von Wissensobjekten
Der Beitragsleistende übernimmt für jedes von ihm eingereichte Wissensobjekt die Verantwortung für die Erlaubnis, es auf der Plattform bereitzustellen.
Gemäß Artikel 5.1 und ungeachtet des Artikels 5.4 darf der Beitragende nur Wissensobjekte einreichen, die vollständig aus Inhalten bestehen, die mindestens einer der folgenden Beschreibungen entsprechen:
- A)Inhalte, an denen der Beitragende der alleinige Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte ist;
- B)Inhalte, an denen der Beitragende Mitinhaber von Rechten des geistigen Eigentums ist und für die er die Erlaubnis aller anderen Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums eingeholt hat, sie auf der Plattform bereitzustellen, und für die er berechtigt ist, eine Lizenz gemäß Artikel 7 dieses Vertrags zu erteilen;
- C) Inhalte, die durch Rechte an geistigem Eigentum eines oder mehrerer Dritter geschützt sind, für die der Beitragende eine Lizenz oder eine andere Form der Erlaubnis aller Rechteinhaber eingeholt hat, um sie auf der Plattform bereitzustellen, und für die der Beitragende berechtigt ist, eine Lizenz gemäß Artikel 7 dieses Vertrags zu erteilen;
- D) Inhalte, für die auf die Rechte des geistigen Eigentums verzichtet wurde oder die für eine breite Öffentlichkeit lizenziert wurden, z. B. im Rahmen einer Open-Access-Lizenz, sofern der Beitragende sicherstellt, dass sie gemäß den vorbehaltenen Lizenzbedingungen an die Plattform übermittelt werden;
- E) Inhalte, die nicht durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder die gemeinfrei sind.
Umgekehrt darf der Beitragsleistende keine Wissensobjekte einreichen, die Inhalte enthalten, die ganz oder teilweise durch Rechte an geistigem Eigentum Dritter geschützt sind, die dem Beitragsleistenden nicht ausdrücklich die Erlaubnis erteilt haben, diese Inhalte auf der Plattform zu veröffentlichen, unabhängig davon, ob sie wörtlich kopiert oder angepasst wurden.
Wenn der Beitragende einen oder mehrere Hyperlinks als Wissensobjekt oder als Teil eines Wissensobjekts bereitstellt, ist der Begriff "Inhalt" in Artikel 5.2 als Verweis auf die Linkbeschriftung und den Linktitel zu verstehen, nicht als Verweis auf den Inhalt des Hyperlinkziels. In einem solchen Fall stellt der Beitragende sicher, dass weder seine eigenen Handlungen, die auf das Ziel des Hyperlinks verweisen, noch die Handlungen, die den Hyperlink auf der Plattform veröffentlichen, noch die Handlungen eines Plattformnutzers, der dem Hyperlink folgt, geschützte Handlungen der "öffentlichen Wiedergabe" darstellen eines urheberrechtlich geschützten Werks oder eines Gegenstands eines verwandten Schutzrechts im Sinne von Artikel 3 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft [2001] ABl. L167/10, wie vom Gerichtshof der EU erläutert, es sei denn, der Mitwirkende hat nachweislich die Zustimmung aller beteiligten Rechtsinhaber. Ebenso und unter denselben Bedingungen stellt der Beitragende sicher, dass diese Handlungen keine geschützten Handlungen der "öffentlichen Verbreitung" im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2009/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen Schutz von Computerprogrammen [2009] ABl. L111/16 darstellen und dass sie keine geschützten Handlungen der Entnahme und Weiterverwendung im Sinne von Artikel 7 der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen Schutz von Datenbanken [1996] ABl.
Gemäß Artikel 5.1 darf der Beitragende keine Wissensobjekte einreichen, die ganz oder teilweise Elemente enthalten, die das Ergebnis eines Plagiats sind.
Sofern ein Beitragleistender ein oder mehrere Wissensobjekte einreicht, die das Ergebnis eines akademischen Projekts oder eines ganz oder teilweise mit öffentlichen Mitteln finanzierten Projekts sind, stellt der Beitragleistende sicher, dass er berechtigt ist, diese Ergebnisse zu teilen. Sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, bedeutet dies, dass der Beitragende garantiert, dass er entweder der Projektkoordinator oder der Vertreter des Repository oder die Kontaktperson des Projekts ist oder dass er rechtlich befugt ist, den Projektkoordinator oder den Vertreter des Repository zu vertreten.
Der Beitragende verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass Wissensobjekte, die Inhalte enthalten, an denen Dritte mitgewirkt haben und/oder an denen Dritte Rechte am geistigen Eigentum haben, mit ordnungsgemäßen, genauen und vollständigen Verweisen auf ihre Autoren und Quellen gemäß den üblichen Normen und Standards im Bereich der Forschung versehen werden.
Überwachungsfunktion des Plattformbetreibers
Um die wirksame Einhaltung dieser Vereinbarung, insbesondere der Artikel 3 bis 5, zu gewährleisten, nimmt der Beitragende zur Kenntnis und akzeptiert, dass sich der Plattformbetreiber das Recht vorbehält zu entscheiden, ob und wie eingereichte Wissensobjekte auf der Plattform zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere behält sich der Plattformbetreiber das Recht vor, Wissensobjekte und Aktualisierungen von Wissensobjekten ganz oder teilweise zu genehmigen oder abzulehnen.
Der Plattformbetreiber behält sich auch das Recht vor, Wissensobjekte nach ihrer Veröffentlichung vorübergehend oder dauerhaft nicht verfügbar zu machen sowie Wissensobjekte zu löschen und/oder zu ersetzen. Darüber hinaus behält sich der Plattformbetreiber das Recht vor, Konten von Mitwirkenden auszusetzen, zu sperren oder zu löschen, wenn dies erforderlich ist.
Der Plattformbetreiber verpflichtet sich, seine Überwachungsfunktion nach Treu und Glauben, nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität und mit Rücksicht auf die Mitwirkenden und deren Interessen auszuüben. Außer in Fällen, die ein schnelles Handeln erfordern, und bei schwerwiegenden, wiederholten oder offenkundig böswilligen Verstößen verpflichtet sich der Plattformbetreiber, die betroffenen Mitwirkenden so früh wie möglich in transparenter Weise über mögliche Verstöße und geplante Maßnahmen zu informieren, um den Mitwirkenden die Möglichkeit zu geben, ausdrücklich Stellung zu nehmen und ihre Argumente darzulegen.
Lizenz an den Rechten des geistigen Eigentums an einem Wissensobjekt
Mit der Einreichung eines Wissensobjekts oder eines Teils eines Wissensobjekts, an dem der Beitragende selbst als alleiniger Rechtsinhaber oder gemeinsam mit anderen Rechtsinhabern Urheberrechte, sui generis-Rechte für Datenbankhersteller, verwandte Schutzrechte oder eine Kombination dieser Rechte besitzt, behält sich der Beitragende sein Eigentum an diesen Rechten vor, erteilt jedoch ausdrücklich eine Lizenz in seinem eigenen Namen und gegebenenfalls im Namen aller anderen Rechtsinhaber gemäß diesem Artikel.
Die vom Beitragsleistenden gemäß dem vorstehenden Absatz gewährte Lizenz ist eine standardisierte Creative-Commons-Lizenz "CC BY", die für die Wissensobjekte in allen ihren Teilen gilt. Der Beitragende bestätigt, den Text dieser Lizenzbedingungen, die vollständig auf der Website von creativecommons.org verfügbar sind, gelesen und verstanden zu haben und ihnen vorbehaltlos zuzustimmen.
Ungeachtet des vorstehenden Absatzes und zusätzlich zu der dort gewährten Lizenz gewährt der Beitragende dem Plattformbetreiber eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, unentgeltliche, übertragbare und unterlizenzierbare Lizenz zur Vornahme aller Handlungen, die durch das Urheberrecht, das Gesetz über das Schutzrecht sui generis für Datenbankhersteller und die verwandten Schutzrechte geschützt sind und die für den Plattformbetreiber nützlich oder notwendig sind, um den in Artikel 3 definierten Zweck zu verfolgen.
Die durch den vorstehenden Absatz erteilte Lizenz gilt für alle unter Artikel 7.1 fallenden Gegenstände, die vom Beitragenden eingereicht werden, und umfasst insbesondere, aber nicht abschließend, Computerprogramme, Werke der Literatur in digitalem Format, Werke der bildenden Künste in digitalem Format, Audio-Werke in digitalem Format, Werke der audiovisuellen Künste in digitalem Format, Datenbanken, Aufzeichnungen einer künstlerischen Darbietung, Tonträger, Aufzeichnungen eines Films, Presseveröffentlichungen und Sendungen. Die durch den vorstehenden Absatz erteilte Lizenz gilt für alle Verwertungshandlungen des Schutzgegenstandes, die auf einer öffentlich zugänglichen digitalen Plattform üblich sind. Sie umfasst: ganze oder teilweise Vervielfältigungshandlungen, ganze oder teilweise Bearbeitungen, unabhängig davon, ob sie zur Schaffung abgeleiteter Werke führen oder nicht, ganze oder teilweise Übersetzungen, digitales öffentliches Verleihen, öffentliche Verbreitung und öffentliche Wiedergabe mit digitalen Mitteln, einschließlich der Übertragung über das Internet, sowie Handlungen, die in den Anwendungsbereich des Rechts fallen, den Schutzgegenstand der Öffentlichkeit auf eine Weise zugänglich zu machen, die es Mitgliedern der Öffentlichkeit ermöglicht, zu einem von ihnen individuell gewählten Zeitpunkt und Zeitpunkt darauf zuzugreifen. Soweit es sich um Datenbanken handelt, die durch das Schutzrecht sui generis für Datenbankhersteller geschützt sind, erstreckt sich die Lizenz auch auf Entnahme- und Weiterverwendungshandlungen im Sinne von Artikel 7 der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen Schutz von Datenbanken [1996] ABl.L77/20. Unbeschadet des letzten Absatzes dieses Artikels ist die Dauer dieser Lizenz für jeden Gegenstand, für jedes lizenzierte Recht und für jede Form der Nutzung identisch mit der Dauer dieses Abkommens. Für jede Form der Nutzung beträgt die zu zahlende Lizenzgebühr 0,- EUR (null Euro).
Unter den gleichen Bedingungen wie im vorhergehenden Absatz beinhaltet die Lizenz in Artikel 7.3 das Recht für den Plattformbetreiber und alle seine Beauftragten und Unterlizenznehmer, Text- und Data-Mining an den vom Beitragsleistenden eingereichten Gegenständen im Rahmen von Artikel 7.1 durchzuführen. Unbeschadet des letzten Absatzes dieses Artikels ist die Dauer dieser Lizenz für jeden Gegenstand, für jede lizenzierte Befugnis und für jede Form der Nutzung identisch mit der Dauer dieser Vereinbarung. Für jede Form der Verwertung beträgt die zu zahlende Lizenzgebühr 0,- EUR (null Euro).
Die Urheber der eingereichten Originalwerke und die ausübenden Künstler der eingereichten Aufzeichnungen künstlerischer Darbietungen behalten die Urheberpersönlichkeitsrechte, die ihnen nach dem Urheberrecht und den verwandten Schutzrechten zustehen können. Dessen ungeachtet erkennt der Beitragende an, dass der Plattformbetreiber durch die in Artikel 7.4 und Artikel 7.5 genannten Handlungen keine Persönlichkeitsrechte verletzt. Darüber hinaus stellt der Beitragende den Plattformbetreiber von allen Ansprüchen wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten frei, die sich aus der Bereitstellung von Wissensobjekten und den vom Beitragenden eingereichten Begleitdaten auf der Plattform ergeben könnten.
Unbeschadet des Artikels 5.7 und des Gesetzes zum Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes verpflichtet sich der Plattformbetreiber, die Urheberschaft der Autoren der eingereichten urheberrechtlich geschützten Werke auf der Plattform ausdrücklich anzuerkennen, und zwar in Übereinstimmung mit den von diesen Autoren geäußerten Wünschen. Ebenso verpflichtet sich der Plattformbetreiber, ebenfalls unbeschadet des Artikels 5.7 und des Gesetzes über den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz, das verwandte Recht auf Anerkennung als ausübender Künstler denjenigen ausübenden Künstlern ausdrücklich zu gewähren, die in den eingereichten Aufzeichnungen geschützter Darbietungen in Übereinstimmung mit den künstlerischen Gepflogenheiten und den von diesen ausübenden Künstlern geäußerten Präferenzen zu sehen sind. Bei Strafe der Haftung stellt der Beitragende daher sicher, dass er über die Präferenzen jedes dieser Urheber und jedes dieser ausübenden Künstler korrekt informiert ist, und informiert den Plattformbetreiber entsprechend. Darüber hinaus setzt sich der Beitragende unverzüglich mit dem Plattformbetreiber in Verbindung, wenn diese Präferenzen aktualisiert werden müssen. Sofern keine gegenteiligen Hinweise vorliegen, geht der Plattformbetreiber davon aus, dass alle Urheber und ausübenden Künstler auf der Plattform als solche genannt werden möchten.
Dieser gesamte Artikel überdauert diesen Vertrag. Er bleibt in vollem Umfang wirksam, wenn das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien beendet wird, sei es im gegenseitigen Einvernehmen, durch einseitige Kündigung, durch Aufhebung oder auf andere Weise.
Rechte an geistigem Eigentum an der Plattform
Unbeschadet etwaiger Rechte an geistigem Eigentum, die von Mitwirkenden und/oder Dritten an bestimmten Inhalten gehalten werden, besitzt und behält der Plattformbetreiber alle Rechte an geistigem Eigentum, die auf die Plattform übertragen werden können oder die mit der Plattform in Zusammenhang stehen, einschließlich Markenrechte und Urheberrechte an der zugrunde liegenden Software und an sichtbaren oder nicht sichtbaren textlichen und visuellen Werken. Weder die Einrichtung noch die Nutzung eines Kontos eines Mitwirkenden bedeutet die Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum vom Eigentümer der Plattform auf einen Mitwirkenden. Unbeschadet der Ausnahmen und Beschränkungen, die nach dem Gesetz gelten können und die nicht durch vertragliche Vereinbarung ausgeschlossen werden können, leiten die Mitwirkenden aus dieser Vereinbarung keine Rechte an geistigem Eigentum oder Lizenzen ab, es sei denn, dies ist in diesem Artikel ausdrücklich vorgesehen.
Der Plattforminhaber gewährt dem Beitragenden hiermit eine weltweite, nicht ausschließliche, unentgeltliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Vornahme aller urheberrechtlich geschützten Handlungen, die zur Nutzung der Plattform für die Erstellung und Aktualisierung eines Beitragszahlerkontos sowie für die Einreichung, Pflege, Aktualisierung und Löschung von Wissensobjekten erforderlich sind. Diese Lizenz gilt nur, wenn der Beitragende in gutem Glauben und in Verfolgung der legitimen Zwecke der Plattform, wie in Artikel 3 definiert, handelt. Innerhalb dieser Grenzen umfasst die Lizenz die Erlaubnis, digitale Vervielfältigungshandlungen und digitale Anpassungshandlungen an den Elementen, aus denen die Plattform besteht, vorzunehmen, einschließlich Softwareelementen, Textwerken, Bild- und Tonwerken.
Die vom Betreiber der Plattform gemäß dem vorstehenden Absatz erteilte Lizenz ist zeitlich begrenzt. Ihre Dauer ist auf die Dauer des vorliegenden Vertrags begrenzt. Die Aussetzung oder Löschung des Kontos des Mitwirkenden setzt automatisch auch diese Lizenz während des Zeitraums der Aussetzung oder Löschung aus.
Der Beitragende darf die ihm gewährte Lizenz nur über die Anwendungsprogrammierschnittstelle nutzen, die ihm über sein Beitragskonto zur Verfügung gestellt wird. Der Beitragende erkennt an und akzeptiert, dass der Versuch, mit anderen technischen Mitteln auf die Plattform zuzugreifen, eine unerlaubte Umgehung der technischen Schutzmaßnahmen darstellen kann, die eine Straftat ist.
Der Beitragsleistende darf nicht selbständig urheberrechtlich geschützte Handlungen vornehmen, um eine Fehlerbehebung durchzuführen. Nach der Feststellung möglicher technischer Fehler, die ihn an der ordnungsgemäßen Nutzung der Plattform für die in Artikel 3 beschriebenen Zwecke hindern, muss der Beitragende den Betreiber der Plattform unverzüglich über diese Fehler informieren, damit sie behoben werden können.
Beendigung der Vereinbarung
Diese Vereinbarung ist eine unbefristete Vereinbarung, die so lange gilt, wie die Plattform und das Konto des Beitragenden bestehen. Diese Vereinbarung wird automatisch ex nunc beendet, wenn die Plattform nicht mehr existiert oder wenn das Konto des Beitragenden nicht mehr existiert, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Diese Vereinbarung wird nicht automatisch beendet, wenn eine der Parteien verstirbt, geschäftsunfähig wird, zahlungsunfähig wird oder ein Gläubigerkonkurs eintritt.
Der Beitragende hat das Recht, diese Vereinbarung nach eigenem Ermessen, aber in gutem Glauben, einseitig und kostenlos mit Wirkung nur für die Zukunft zu kündigen. Um dieses Kündigungsrecht auszuüben, muss der Beitragende den Plattformbetreiber auf elektronischem Wege kontaktieren und ihn ausdrücklich und schriftlich auffordern, sein Beitragskonto zu löschen. Der Plattformbetreiber löscht das Beitragskonto innerhalb eines angemessenen Zeitraums.
Unbeschadet seiner Überwachungsbefugnisse gemäß Artikel 6 ist der Plattformbetreiber berechtigt, diesen Vertrag nach eigenem Ermessen, aber nach Treu und Glauben, einseitig und kostenlos mit Wirkung nur für die Zukunft zu kündigen. Bei der Ausübung dieses Kündigungsrechts kontaktiert der Plattformbetreiber den Mitwirkenden über die in seinem Mitwirkendenkonto angegebenen Kontaktdaten.
Unbeschadet des nächsten Absatzes hat die Kündigung dieser Vereinbarung nur Auswirkungen für die Zukunft. Sie hat keine rückwirkenden Wirkungen und lässt die Rechte und Ansprüche der Parteien unberührt. Unbeschadet des Deliktsrechts begründet sie keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Dieser Artikel gilt unbeschadet des Artikels 7.4.
Haftungsausschlüsse
Soweit nach geltendem Recht zulässig und unbeschadet der Fälle von Betrug haftet der Plattformbetreiber nicht für den Inhalt oder die Verwaltung von Wissensobjekten. Darüber hinaus haftet der Plattformbetreiber nicht für die Verfügbarkeit oder Nichtverfügbarkeit von Wissensobjekten auf der Plattform. Dementsprechend haften die Mitwirkenden weder für Wissensobjekte, die nicht von ihnen eingereicht wurden, noch für die Teile der Plattform, die vollständig vom Plattformbetreiber verwaltet werden, noch für die Folgen, die sich aus der Nichtverfügbarkeit der Plattform oder eines Teils der Plattform ergeben können.
Wird der Betreiber der Plattform mit einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Anspruch konfrontiert, der sich auf ein vom Beitragenden eingereichtes Wissensobjekt bezieht, so hat der Beitragende den Betreiber der Plattform ggf. schadlos zu halten, wenn der Anspruch aus einer Verletzung dieser Vereinbarung durch den Beitragenden oder aus einer Verletzung von Rechten Dritter durch den Inhalt des Wissensobjekts resultiert. Gleiches gilt, wenn ein Vertreter des Plattformbetreibers mit einem solchen Anspruch konfrontiert wird.
Gesamte Vereinbarung und Teilnichtigkeit
Unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen, die vertraglich nicht außer Kraft gesetzt werden können, und sofern und soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, enthalten die schriftlichen Bestimmungen in diesem Vertrag und in den standardisierten Lizenzbedingungen gemäß Artikel 7.2 zusammen die gesamte und integrierte Vereinbarung zwischen den Parteien. Die Parteien erkennen an, dass alle zusammengefassten Informationen, die bei der Erstellung des Kontos des Mitwirkenden zur Verfügung gestellt werden, rein informativen Charakter haben.
Für den Fall, dass ein Artikel, ein Absatz, eine Klausel und/oder ein anderer konstitutiver Teil dieses Vertrags und/oder die in Artikel 7.2 genannten standardisierten Lizenzbedingungen für ungültig erklärt, für unwirksam befunden oder auf andere Weise ihrer Wirkung beraubt werden, bleibt der Rest dieses Vertrags im gesetzlich zulässigen Umfang gültig. In diesem Fall und soweit gesetzlich zulässig, werden Lücken in dieser Vereinbarung im Einklang mit den gegenseitigen Absichten der Vertragsparteien ausgelegt.
Wirksamkeit, geltendes Recht und Gerichtsstand
Dies ist die Version 0.1 des Beitragszahlerabkommens. Sie ist seit dem 15. Oktober 2023 in Kraft. Sie gilt für Kontributoren, die ab diesem Datum erstellt werden.
Unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen, die vertraglich nicht außer Kraft gesetzt werden können, unterliegt diese Vereinbarung, soweit zulässig, ausschließlich dem Recht des Königreichs Belgien.
Unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen, die vertraglich nicht außer Kraft gesetzt werden können, und soweit zulässig, sind die geografisch zuständigen Gerichte in Gent, Belgien, jeweils im Rahmen ihrer materiellen Zuständigkeit ausschließlich für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zuständig.
Kontakt
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